Um Fahrzeuge aus dem Ausland (Drittstaat) in Deutschland zuzulassen, ist ein technischer Umbau und eine Vollabnahme gemäß §21 StVZO nötig. Die Vollabnahme nach §21 ist anzuwenden auf alle Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren und daher keine Neufahrzeuge mehr sind. Fahrzeuge die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind besitzen keine Typ-Genehmigung und können nicht so einfach in Deutschland zugelassen werden.
Es muss daher bei der Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis beantragt werden. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen. Dieses Gutachten enthält eine sehr umfangreiche und genaue Beschreibung der Technik des Fahrzeugs. Das Gutachten hat eine technische Beschreibung des Fahrzeugs im gleichen Umfang zu enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Einzelgutachten zu erstellen sind, welche unter anderem das Abgasverhalten, die Bremsleistung, die Betriebsgeräusche (Stand- u. Fahrgeräusche), die Lichttechnik und die elektromagnetische Verträglichkeit betreffen. Aus alle diesen Einzelgutachten/ Nachweisen wird dann ein Datenblatt erstellt, welche die generelle Grundlage für die Abnahme bildet. Sofern das Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften entspricht, müssen darüber hinaus zusätzliche Ausnahme-Genehmigungen beantragt werden.